Schwerpunkte unserer Leistungen sind:
- Brückenkrane
- Metallurgische Krane
- Containerbrücken
- Portalkrane
- Hafen-/Werftkrane
- Kerntechnische Krane (Krane nach KTA)
- Hebezeuge in kerntechnischen Anlagen
- Turmkrane einschließlich Klettereinrichtungen
- Eisenbahndrehkrane
- Sonderkrane
- Lastaufnahmemittel aller Art
Prüfstelle für Krane
Wir sind kompetenter Problemlöser für Hersteller und Betreiber. In der Prüfstelle für Krane wird die Kompetenz erfahrener Kransachverständiger mit dem komplexen Leistungsangeboten auf den Gebieten Berechnung, Konstruktion, Simulation und Messtechnik zusammengeführt.
Zu unserem Leistungsrepertoire gehören:
- Vor-, Bau- und Abnahmeprüfungen
- kundenindividuelle Lösungen zu verschiedenen Problemen, die sich aus dem Betrieb von Kranen und Hebezeugen ergeben
- Erarbeitung von technischen Argumentationen in Vorbereitung gerichtlicher Auseinandersetzungen
Erfahren Sie mehr zur Prüfstelle für Krane bei IFF
Leistungen für Hersteller
Die Leistungen für Hersteller orientieren sich schwerpunktmäßig am Neubaugeschäft.
- Abbildung des gesamten Entstehungsprozesses eines Kranes von der Angebotsprojektierung bis hin zur Abnahme
- Erstellung von prüffähigen und von vorprüfenden Behörden anerkannten Dokumenten, Berechnungen und Zeichnungen
- Realisierung von kurzen Projektlaufzeiten durch hohe Personalkapazitäten
- Optimierung von Konstruktionsvarianten
- Erstellung von prüffähigen Berechnungen zum Maschinenbau bzw. statischen Berechnungen zu den Tragwerken
- Erstellung von Abnahmeprotokollen bei Lieferung (Qualitätssicherung durch eigene Messungen)
- Sachverständigenabnahme
Leistungen für Betreiber
Wir unterstützen Betreiber von Kranen bei Betrieb und Instandhaltung. Darüber hinaus beraten und begleiten wir Betreiber bei Neu- oder Ersatzbeschaffungen.
- Engineeringleistungen zur Konzeption und herstellerunabhängigen Umsetzung von Änderungen, Leistungssteigerungen und Modernisierungen an Kranen
- Engineering zur Verlängerung der Lebensdauer von Krananlagen
- Befähigung der Betreiber zum Erkennen der Notwendigkeit von technischen Änderungen auf der Grundlage aktueller gesetzlicher Anforderungen
- Erarbeitung von Maßnahmekatalogen und Prüfintervallen auf der Grundlage messtechnischer Untersuchungen und nachgeschalteter Berechnungen
- Erarbeitung von Umbautechnologien
- Beurteilung der Restnutzungsdauer von Tragwerken und maschinenbaulichen Elementen zur Gewährleistung einer ausreichenden Betriebssicherheit
- Durchführung von herstellerunabhängigen Bewertungen von Konstruktionen
- Beratung zum Thema Betriebssicherheit fördertechnischer Maschinen (Maschinenrichtlinie, Betriebssicherheitsverordnung)
- Schadensgutachten
- Qualitätssicherung / Wareneingangskontrolle bei Lieferung neuer Krane
- Fertigungsüberwachung / Überprüfung von Herstelltoleranzen
- Geometrische Messungen und Justagen / Einstellungen jeglicher Art (Radschrägstellung, Kranbahn, Sturz, …)